Anmeldung eines Gewerbe
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Zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke
Um sich in in einem Handwerk selbstständig zu machen sind gewisse Zulassungsvoraussetzungen die Grundlage. Einige Handwerke lassen sich heute schon ohne Meisterbrief selbstständig ausführen, wohingegen bei vielen, der Meisterbrief Voraussetzung ist. Bei der Entscheidung ein Gewerbe mit oder ohne Meisterbrief anzumelden ist auch zu bedenken, welche Vor- bzw. Nachteile diese Wahl mit sich bringt und wie sie sich auf das Geschäft auswirkt.
Zulassungspflichtige Handwerke
Derzeit zählen 41 Berufe zu den sog. zulassungspflichtigen Handwerken. Für diese Handwerke der Anlage A wird grundlegend ein Meisterbrief benötigt.
(Anlage A einsehbar auf: http://www.zdh.de/daten-und-fakten/das-handwerk/gewerbe-der-handwerksordnung-anlage-a.html)
Der 1. Weg ist es bei der jeweiligen Kammer eine Meisterprüfung abzulegen. Nach erfolgreichem Bestehen wird der Absolvent in die Handwerksrolle eingetragen und ist somit berechtigt einen eigenen Betrieb zu führen, sowie Lehrlinge auszubilden.
Wer keinen Meisterbrief besitzt, kann aber auch anderweitig in einigen dieser Berufe die Selbstständigkeit erlangen.
Eine dieser Ausnahmen ist der Antrag auf Ausübungsberechtigung eines „Qualifizierten Gesellen“. So darf sich nennen, wer nach der Gesellenprüfung mindestens 6 Jahre in dem Beruf tätig war und davon mindestens 4 Jahre eine leitende Stellung ausgeübt hat.
Wer einen Mitarbeiter mit Meisterbrief einstellt und diesen als „technischen Betriebsleiter“ beschäftigt, kann sich ebenfalls selbstständig machen. Außerdem ist es natürlich auch für höher qualifizierte Schulabsolventen wie Ingenieure, Techniker oder Industriemeister möglich sich selbstständig zu machen. In diesem Fall fällt die Notwendigkeit eines Meisterbriefes weg, da dieser von einem vergleichbar hohen akademischen Grad ausgeglichen wird.
Zulassungsfreie Handwerke
53 Berufe zählen derzeit zur Anlage B (Abschnitt 1). Diese sog. zulassungsfreien Handwerke, zu denen z.B. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger gehören, können ohne Meisterbrief selbstständig ausgeführt werden, einige sogar ohne Gesellenbrief.Auch ohne Meisterbrief kann sich jeder in den handwerksähnlichen Gewerben der Anlage B (Abschnitt 2) selbstständig machen. Dazu zählen im Moment 57 Berufe.
(Anlage B 1 und 2 einsehbar auf: http://www.zdh.de/daten-und-fakten/das-handwerk/gewerbe-der-handwerksordnung-anlage-b1-und-b2.html)
Die handwerksähnlichen Gewerbe sind ohne jegliche Qualifikation selbstständig zu betreiben, allerdings werden diese nicht in die Handwerksrolle, sondern in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe eingetragen, welches parallel von der Handwerkskammer geführt wird.
Vor- und Nachteile
Der Trend im Handwerk geht derzeit klar zu den zulassungsfreien Handwerken. Es herrscht sogar ein regelrechter Boom, weil gerade junge Leute ihre Ideen ohne größere schulische und finanzielle Aufwände verwirklichen können.Allerdings sollte man die Gründung eines Unternehmens ohne Meisterbrief gut bedenken. Bei vielen Kunden ist die Bezeichnung „Meisterbetrieb“ nach wie vor von großer Bedeutung. Daher sollte man sich, falls man auf den Meisterbrief verzichten will, durch andere Qualitäten auszeichnen.
Gute Voraussetzungen für eine Betriebsgründung ohne Brief sind ein bereits existierender Kundenstamm oder besondere Eignungen auf einem individuellen Gebiet. Zudem ist es unverzichtbar, kaufmännische Kenntnisse zu besitzen, nicht nur um den Betrieb wirtschaftlich erhalten zu können, sondern auch um bei den Banken Kredite gewährt zu bekommen, da gerade diese sehr auf ein kaufmännisches Know How achten.
Allgemein gilt, dass ein Betriebsgründer mit einem Meisterbrief ein grundlegendes Wissen zu seinem Handwerk, der Buchführung und auch der rechtlichen Grundlagen besitzt, welches für den Aufbau eines Betriebes sehr hilfreich sein kann. Macht man sich ohne dieses Wissen selbstständig, können Fehler gemacht werden, die die Erhaltung des Betriebes enorm gefährden können.
Deshalb wäre es auch bei Betriebsgründern von zulassungsfreien Handwerken ratsam, sich dieses Wissen anderweitig anzueignen. Ansonsten ist es gerade für junge Existenzgründer mit guten Businessplänen eine hervorragende Möglichkeit auch ohne die Hürden, die das Erreichen eines Meisterbriefs stellt, ein gut laufendes Unternehmen aufzubauen.
Weitere Informationen rund um das Thema Handwerk mit aktuellen Entwicklungen, Trends sowie wichtigen Kennzahlen und Fakten zu bestimmten Handwerksbereichen können Sie auf branchenspezifischen Portalen wie handwerk-kompakt.de abrufen.
Persönliche Ansprechpartner finden Sie zudem bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
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