Infos für Gewerbetreibende
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Was ist ein Gewerbe?
Wird einem Selbstständigen der Status als Freiberufler vom Finanzamt versagt, so bleibt ihm nur die Möglichkeit, ein Gewerbe anzumelden.
Die gewerbliche Tätigkeit wird aber anders definiert, das macht sich in Bezug auf das Steuerrecht und das Handelsrecht bemerkbar.
Ein Gewerbe ist jede Tätigkeit, die nachhaltig und auf Dauer ausgeübt wird, die den Zweck der Gewinnerzielung verfolgt, die nicht freiberuflich oder in der Land- und Forstwirtschaft angelegt ist
und die eine Bereicherung für den allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Es ist dabei völlig unerheblich, ob in dem Gewerbe ein freier Mitarbeiter oder ein Unternehmen mit fremden Mitarbeitern benannt ist.
So sind Handelsbetriebe als Gewerbeunternehmen anzusehen, auch Handwerksbetriebe oder Industriebetriebe.
Vermittlungstätigkeiten zählen ebenfalls dazu, auch die Gaststättenbetriebe müssen genannt werden.
Wann beginnt die Pflicht der Buchführung?
Liegt der Gewinn des Gewerbes jährlich unter 50.000 Euro, so kann ein Gewerbetreibender ähnlich einfach die Abrechnung machen und seiner Tätigkeit nachgehen, wie ein Freiberufler.Der Umsatz darf dabei jährlich 500.000 Euro nicht überschreiten.
Hier entfällt die Pflicht zur Buchführung, was die Geschäftsführung deutlich entlastet.
Bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt muss eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden.
Meist wird es sich dabei um ein so genanntes stehendes Gewerbe handeln. In der Anmeldung müssen genaue Angaben gemacht werden, was das Gewerbe ausmacht und welche Tätigkeiten hier ausgeübt werden. Der Gegenstand des Geschäfts muss also verdeutlicht werden.
In Deutschland herrscht eine Arbeits- und Gewerbefreiheit, das heißt, jeder hat das Recht auf eine selbstständige Tätigkeit.
Für wenige Gewerbe gibt es allerdings eine Erlaubnispflicht, wie für Gaststättenbetriebe oder Unternehmen, die mit Arzneimitteln handeln möchten.
Auch Makler oder Bauträger müssen eine Erlaubnis einholen, ehe sie tätig werden dürfen.
Für die Erlaubnis sind bestimmte Qualifikationen nachzuweisen.
Die Anmeldung des Gewerbes ist übrigens kostenpflichtig und kann bis zu 300 Euro kosten.
Vom Gewerbeamt geht dann eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt, auch Industrie- und Handelskammer sowie das Gewerbesteueramt erhalten eine Benachrichtigung.
Handelt es sich um die Gründung eines Handwerksbetriebes, so muss die Handwerkskammer benachrichtigt werden, was ebenfalls durch das Gewerbeamt geschieht.
Vom Finanzamt erhält der Gewerbetreibende dann eine so genannte Wirtschaftsidentifikationsnummer und es werden Formulare übersendet, die der steuerlichen Veranlagung dienen.
Die Vorgehensweise ist wieder vergleichbar mit der bei dem Freiberufler und seiner Anmeldung beim Finanzamt


