Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Als Selbstständiger haben Sie die Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung.Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht und können daher diese Wahl unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze treffen.
Die Krankenzusatzversicherung macht für einen Selbstständigen Sinn
Selbstständige sollten im Rahmen der Krankenzusatzversicherung stets ein Krankentagegeld vereinbaren.So stehen Sie ansonsten bei einem krankheitsbedingten Arbeitsunfall ohne Einkommen dar.
Es stehen alle Krankenkassen zur Wahl, die Beiträge sind in jeder Kasse gleich.
Unterschiede gibt es aber in Bezug auf die Zusatzbeiträge, die von einigen Kassen erhoben werden, von anderen wiederum nicht.
Ein Vergleich der Leistungen ist hier unbedingt anzuraten. Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.
Dafür wird Ihr regelmäßiges Einkommen benötigt, denn anhand dieses Einkommens werden die Beiträge berechnet.
Gedeckelt werden die Beiträge durch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, die momentan bei 44.550 Euro liegt.
Wer freiwillig versichert ist, bei dem wird ein Mindesteinkommen von 1916,25 Euro pro Monat zu Grunde gelegt.
Dann kann der Versicherte die Wahl treffen zwischen dem allgemeinen Krankengeld, das ab dem 43. Tag der Krankschreibung gewährt wird und dem Krankentagegeld, welches ab dem 22. Tag in Anspruch genommen werden kann. Dieses ist aber mit einem erhöhten Beitragssatz verbunden.
In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt in die Selbstständigkeit müssen Sie für mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder direkt vor dem Beginn der selbstständigen Tätigkeit für mindestens 12 Monate dauernd gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der selbstständigen Existenz müssen Sie dies der Kasse gegenüber anmelden.
Pluspunkt der gesetzlichen Krankenversicherung
Der große Pluspunkt der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass hier eine Familienversicherung möglich ist.Das bedeutet, dass Kinder und unter bestimmten Bedingungen auch der Ehepartner kostenfrei mit versichert werden können.
Bedenken Sie, dass es für Sie keinen Arbeitgeber gibt, der einen Teil der Beiträge für Sie übernimmt.
Sie können aber davon profitieren, dass der ermäßigte Beitragssatz für sie in Frage kommen kann, dieser beträgt dann nur 14,9 Prozent.
Können Sie nachweisen, dass Sie über ein geringeres Einkommen verfügen, so sind auch günstigere Beiträge möglich. Das Einkommen von Haushaltsmitgliedern kann allerdings mit angerechnet werden.
Auch Selbstständige haben Anspruch auf Krnekengeld
Selbstständige haben einen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld, das übrigens ab der siebten Krankheitswoche gezahlt wird, wenn sie den normalen Beitragssatz zahlen.Möglich ist die Nutzung von Wahltarifen, dann kann das Krankengeld auch schon eher bezogen werden.



