Vorsorgepflicht für Selbstständige?

Momentan wird eine mögliche Vorsorgepflicht für Selbstständige diskutiert.

Dies soll schon Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten.
Es geht dabei um die Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige, wie sie in einigen anderen Ländern schon lange besteht.

Wahlmöglichkeiten

Geht es nach Ursula von der Leyen, so soll der Selbstständige die Wahl haben, in welcher Form er etwas für seine Vorsorge leistet.

Möglich ist das zum Beispiel durch das Abschließen einer Lebensversicherung, durch Einzahlen in die private oder in die gesetzliche Rentenversicherung oder auch durch die bekannte Rürup-Rente.

Diese Möglichkeiten bestehen jetzt auch schon, allerdings machen längst nicht alle Selbstständigen davon Gebrauch. Der Grund dafür liegt sicherlich zum einen in der für einige Selbstständige angespannten Finanzlage, zum anderen in der fehlenden Einsicht zur Notwendigkeit einer eigenen Vorsorge.

Der Plan sieht vor, dass der Selbstständige automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen wird, wenn er nicht selbst vorsorgt.
Als ausreichend wird betrachtet, wenn die Grundsicherung übertroffen wird, die momentan bei rund 700 Euro pro Monat liegt. Für den Selbstständigen bedeutet das, dass er rund 250 Euro pro Monat plus 100 Euro für die Erwerbsminderungsrente berappen muss.

Die Vorsorgelage

Zurzeit gibt es rund drei Millionen Selbstständige, die nicht für das Alter vorsorgen.

Für sie besteht natürlich ein erhöhtes Risiko zur Altersarmut. Dabei sind etwa zehn Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland selbstständig tätig, als etwa 4,3 Millionen Menschen. Vor allem die Selbstständigen, die nur einen einzigen Auftraggeber haben – und das macht rund die Hälfte der Selbstständigen aus – sind unzureichend für das Alter abgesichert.

Die Regelung soll sich an alle Selbstständigen richten, die noch keine 30 Jahre alt sind oder die erst nach Inkrafttreten eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
Abgeschwächt werden hingegen die Regelungen für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren. Diejenigen, die selbstständig tätig und älter als 50 Jahre sind, sollen von der Pflicht zur Versicherung befreit sein, was auch für die Selbstständigen gilt, die nicht über die 400-Euro-Verdienstgrenze kommen

Vorsorgen für den Ernstfall: die Versicherungen


Für jeden Selbstständigen stellt sich früher oder später die Frage nach den geeigneten und nach den notwendigen Versicherungen.

Die Krankenversicherung für den Selbstständigen

Ganz zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit müssen einige Versicherungen abgeschlossen werden, um die wirklich niemand herumkommt. Das ist zum einen die gesetzliche oder private Krankenversicherung, für die es inzwischen eine Pflicht in Deutschland gibt.
Als Selbstständiger müssen Sie hier unterscheiden, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern lassen möchten.
Beides hat seine Vor- und Nachteile, die immer von Ihrer persönlichen Situation abhängig sind. Zum anderen ist es die Rentenversicherung, die abgeschlossen werden muss. Für Sie als Selbstständigen kommt hier wohl nur die private Rentenversicherung in Betracht, denn in der Regel sind Sie nicht versicherungspflichtig. Möglich ist es allerdings, freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu bezahlen.

Die Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben den grundlegenden Versicherungen gibt es noch einige mehr, die die eigene Person des Unternehmers absichern sollen. Das sind zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung.
Wenn Sie Familie haben und Schulden für private oder berufliche Investitionen aufgenommen haben, sollte eine Risikolebensversicherung, die genau die Summe absichert, die den Kredit ausmacht, ebenfalls Pflicht sein.
Damit sichern Sie Ihre Familie vor der Überschuldung im Falle Ihres Ablebens ab.

Betriebliche Versicherungen

Die Versicherungen, die nicht Sie als Person, sondern das Unternehmen absichern, dürfen ebenfalls nicht vernachlässigt werden. So ist zum Beispiel die Berufshaftpflichtversicherung zu nennen, die allerdings je nach Art der von Ihnen erbrachten Leistung wichtig ist.
Das gilt auch für die Berufsrechtschutzversicherung, die ebenfalls nicht zwingend von jedem abgeschlossen werden muss. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann sinnvoll sein, ebenso die Gebäudeversicherung für die eigenen Immobilien.

Sicherlich können auch weitere Versicherungen abgeschlossen werden, aber jeder, der darüber nachdenkt, sollte einmal kritisch die eigene Situation betrachten und dann erst entscheiden, ob eine Versicherung sinnvoll ist oder nicht. Denn teilweise kann das Geld auch einfach gespart werden für den Fall, dass die zu versichernde Situation wirklich eintreten sollte