Weitere Hinweise zur privaten Krankenversicherung
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- Standardtarif für Selbstständige
- Basistarif für Selbstständige
- Wechselmöglichkeit in Basistarif
- Selbstbeteiligung
Wechselmöglichkeit in den Basistarif der Krankenversicherung
Wer den Normaltarif für seine private Krankenversicherung als Selbstständiger gewählt hat, kann aus diesem natürlich auch wechseln.
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Der Wechsel findet dann in der Regel in den Basistarif statt.
Hier muss aber darauf geachtet werden, ob der Wechsel innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens stattfindet oder ob zu einem anderen Versicherer gewechselt werden soll.
Wechsel des Tarifs innerhalb der eigenen Krankenversicherung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wann gewechselt werden kann.So kann in den Basistarif gewechselt werden, wenn die Krankenversicherung als Vollversicherung abgeschlossen wurde und zwar nach dem 31. Dezember 2008.
Dann gilt der Vertrag als so genanntes Neugeschäft.
Gewechselt werden kann auch, wenn der versicherte Selbstständige älter als 55 Jahre ist oder noch vor dem 55. Lebensjahr eine Rente beantragt hat – und auch die Voraussetzungen dafür mitbringt.
Der Vertrag gilt als Bestandsgeschäft, wenn der Versicherte nach den Vorschriften des SGB II oder III als hilfsbedürftig gilt.
Wurde die Krankenversicherung vor dem 01. Januar 2009 geschlossen und der Wechsel in den Basistarif vor dem 01. Juli 2009 beantragt, so ist er ebenfalls möglich. Auch dann gilt der Vertrag als Bestandsgeschäft.
Wird innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens gewechselt, so bleiben die Altersrückstellungen erhalten.
Wechsel des Tarifs bei einer anderen Versicherung
Wenn der Vertrag mit dem Normaltarif vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurde, so können Selbstständige in den Basistarif eines anderen Anbieters wechseln.
Die Altersrückstellungen können mitgenommen werden, wenn die Kündigung vor dem genannten Termin erfolgt ist.
Dabei spielt es keine Rolle, wann der eigentliche Wechseltermin angedacht ist.
Bei dem neuen Versicherungsunternehmen muss eine so genannte substitutive Krankenversicherung geschlossen werden, damit die Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist.
Das gilt für alle Verträge, die nach dem 31. Dezember 2008 geschlossen wurden.
Möglich ist übrigens nicht nur der Wechsel vom Normal- zum Basistarif, sondern es kann auch vom Basistarif in einen anderen Tarif gewechselt werden.
Ein eventuell bei Vertragsschluss vereinbarter Risikozuschlag kann dann vom Versicherer verlangt werden.
Keinen vorschnellen Wechsel der Krankenversicherung vornehmen
Generell sollte ein Wechsel nicht vorschnell vorgenommen werden, sondern mögliche Konsequenzen sollten dabei schon bedacht werden.Der Grund dafür sind die Altersrückstellungen. Werden diese nicht mitgenommen, so kann das böse Folgen für die Entwicklung der Beiträge im Alter haben.
Die Altersrückstellungen sind schließlich dafür gedacht, den versicherten Selbstständigen von allzu hohen Beiträgen im Alter zu verschonen.
Sind sie nicht mehr vorhanden, müssen die Mehrkosten, die im Alter in der Regel nun einmal anfallen, über einen höheren Beitrag gedeckt werden.


