Weitere Hinweise zur privaten Krankenversicherung

Dies dürfte Sie als Selbstständiger zum Thema private Krankenversicherung auch noch interessieren:
- Leistung der privaten Krankenkassen
- Tarife ambulante Behandlung
- Tarife stationäre Behandlung
- Tarife zahnärztliche Behandlung
- Standardtarif für Selbstständige
- Basistarif für Selbstständige
- Wechselmöglichkeit in Basistarif
- Selbstbeteiligung

 

 

 

Tarife für die ambulante Behandlung

In den Tarifen für die ambulante Behandlung sind verschiedene Leistungen eingeschlossen.
Zum einen geht es um die Arztbehandlungen.

Vergleichen Sie hier die Angebote der privaten Krankenversicherungen

Hier werden nicht nur die tatsächlichen Behandlungen versichert, sondern zum Beispiel auch ärztliche Beratungen.

Sonderleistungen werden getragen, dazu gehören unter anderem Röntgenuntersuchungen.
Auch ambulante Operationen werden in diesen Tarif mit eingeschlossen.

Diese Kosten werden in der Regel unbeschränkt übernommen.

Psychotherapeutische Behandlung

Das ist aber nicht der Fall, wenn es um psychotherapeutische Behandlungen des Selbstständigen geht.
Diese werden bis zu einem gewissen Maß übernommen, die Mehrkosten werden dann nicht mehr getragen.
Hier gilt wieder, dass der geschlossene Vertrag maßgeblich ist.

Es können beispielsweise bis zu 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr versichert werden, Kosten, die darüber hinaus entstehen, werden entweder gar nicht mehr oder nur noch anteilig getragen.

Wer beim Abschluss der Versicherung damit rechnet, dass eine solche Behandlung früher oder später notwendig werden könnte, sollte dies bedenken und den Versicherungsschutz entsprechend gestalten.

Als privat versicherter Selbstständiger können Sie zwischen allen niedergelassenen und approbierten Ärzten wählen, diese müssen keinen Vertrag mit der betreffenden Krankenversicherung geschlossen haben.


In den Tarif der ambulanten Heilbehandlung gehören zudem die Behandlung durch den Heilpraktiker sowie die Leistungen von Entbindungshelfern und Hebammen.
Darüber hinaus übernimmt die private Krankenversicherung des Selbstständigen die Kosten für notwendige Schutzimpfungen.

Es werden jedoch nicht alle Impfungen getragen. Wer zum Beispiel in den Urlaub ins Ausland reisen möchte, der muss für die Kosten der Impfung selbst aufkommen.

Hier ist immer wichtig, ob die Impfung unter normalen Umständen eine notwendige Schutzimpfung darstellt oder nicht.

Medikamente sind im Tarif enthalten

Des Weiteren sind Medikament im Tarif für die ambulante Heilbehandlung mit eingeschlossen.
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Diese Medikamente müssen medizinisch notwendig und vom Arzt verordnet worden sein, damit die Kosten dafür seitens der privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Solche Mittel wie Badezusätze, kosmetische Mittel oder Nahrungsergänzungsmittel gelten nicht als Arzneimittel und werden daher auch von den Krankenkassen nicht übernommen.


Heil- und Hilfsmittel

Heil- und Hilfsmittel zählen ebenfalls zu den Leistungen, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.
Bei den Heilmitteln werden nur die Anwendungen getragen, die der so genannten physikalischen Medizin zuzurechnen sind. Hilfsmittel sind in erster Linie die technischen Mittel, die dazu gedacht sind, körperliche Beeinträchtigungen zu mindern oder gänzlich auszugleichen.

Ist ein Krankentransport zum nächsten Arzt oder von diesem nötig, so können die Kosten dafür auch von der privaten Krankenkasse des Selbstständigen übernommen werden.



Generell gilt, dass die Versicherungen die Kosten für schulmedizinische Heil- und Hilfsmittel tragen.
Stehen solche nicht zur Verfügung, werden auch andere Mittel gezahlt, allerdings nur bis zu der Höhe der Kosten, die auch für die schulmedizinischen Mittel angefallen wären. Hinzu kommt, dass die Mittel erfolgversprechend sein müssen