Weitere Hinweise zur privaten Krankenversicherung
Dies dürfte Sie als Selbstständiger zum Thema private Krankenversicherung auch noch interessieren:
- Leistung der privaten Krankenkassen
- Tarife ambulante Behandlung
- Tarife stationäre Behandlung
- Tarife zahnärztliche Behandlung
- Standardtarif für Selbstständige
- Basistarif für Selbstständige
- Wechselmöglichkeit in Basistarif
- Selbstbeteiligung
Tarife der PKV vergleichen
Analysieren und vergleichen Sie die Tarife der privaten Krankenversicherungen untereinander und lassen Sie sich von Experten beraten:Tarife für die zahnärztliche Behandlung
Hier werden verschiedene Leistungen mit einbezogen.
So die reguläre Behandlung, die die üblichen Kontrolluntersuchungen umfasst.
Diese werden zweimal pro Jahr bezahlt und beinhalten die Karieskontrolle sowie die Entfernung von Zahnstein.
Auch die Leistungen bei einer notwendigen Behandlung werden mit einbezogen.
Zahnersatz in ausreichender Höhe versichern
Für Zahnersatz kommt die private Krankenversicherung des Selbstständigen ebenfalls auf, hier ist es aber wichtig, dass bei Vertragsschluss auf eine ausreichende Höhe der Versicherungsleistungen geachtet wird. Besonders für Kinder ist zu empfehlen, Leistungen der Kieferorthopädie mit in den Tarif aufzunehmen.
Natürlich werden die Leistungen auch für Erwachsene teilweise nötig, jedoch häufiger in geringerem Umfang.
Der Tarif für die zahnärztlichen Leistungen sieht des Weiteren die Übernahme der Leistungen für Materialien und Labore vor.
Kosten- und Heilplan bei der Krankenkasse vorlegen
Die Kosten für den Zahnersatz und die Kieferorthopädie können meist nicht ohne Weiteres abgerechnet werden.Hier muss der Patient in der Regel zuerst einen Kosten- und Heilplan vorlegen, was im Übrigen noch vor Beginn der Behandlung geschehen muss.
Die private Krankenversicherung des Selbstständigen stimmt diesem Plan, der vom behandelnden Arzt angefertigt und mit dem Patienten besprochen wird, zu oder kann ihn in seltenen Fällen auch ablehnen bzw. Leistungen streichen.
Stimmt die Kasse dem Plan zu, so kann die Behandlung beginnen und die Kosten werden übernommen.
Trägt die private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung nicht, so muss der Selbstständige selbst dafür aufkommen – oder auf die Behandlung verzichten.


