Unsere Buchempfehlung


Dieser Ratgeber führt Sie als Unternehmer, Selbstständiger oder Existenzgründer leicht verständlich durch Ihre Steuererklärungen und zeigt Ihnen, wie Sie keinen Cent zuviel an den Fiskus zahlen.
Steuer 2010 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer


WISO-Software


Ihre Einnahmen und Ausgaben Ihres Betriebes als Selbstständiger erfassen Sie bequem über Kassenbuch und Bankkonto.
Mit wenigen Mausklicks ist alles korrekt und schnell verbucht. Monatlich oder quartalsweise will das Finanzamt eine Aufstellung über Umsatz- bzw. Vorsteuer von Ihnen haben. Auch dabei hilft die WISO-Software.
Über die integrierte Elster-Schnittstelle können Sie die Daten direkt ans Finanzamt übermitteln.
WISO EÜR & Kasse 2010 (Einnahme- Überschuss-Rechnung)

Der Selbstständige und die Steuern


Egal, ob es sich um Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben handelt, alles muss in der Buchhaltung belegt werden.

Dafür werden Rechnungen erstellt, Quittungen ausgestellt und andere Belege gesammelt.

Ist es einmal nicht möglich, einen Originalbeleg für den Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung aufzuheben oder zu bekommen, muss ersatzweise ein Eigenbeleg ausgestellt werden.

Geht es um die Steuererklärung, so werden nur die Ausgaben anerkannt, die tatsächlich belegt werden können.

Eine Ausnahme bildet die pauschale Abrechnung von Betriebsausgaben, wovon aber nur Gebrauch gemacht werden sollte, wenn die tatsächlichen Ausgaben nicht höher liegen, als die mögliche Pauschale.

Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung heißt das, dass hier gut abgewägt werden muss, welche Variante der Ausgabenberechnung für den Gewinn letzten Endes günstiger ist.

Nicht nur das Vorhandensein einer Rechnung ist übrigens ausschlaggebend, sondern auch die korrekte Ausstellung derselben.

Verschiedene Angaben müssen zwingend auf der Rechnung vorhanden sein, damit diese rechtlich gültig ist.

Für Rechnungen, die sich auf einen Betrag bis zu 150 Euro belaufen, gelten andere Vorschriften, hier sind nur wenige Angaben wirklich erforderlich.


Geht es um Rechnungen, so kommt spätestens bei Geschäften mit dem Ausland die Frage nach der Umsatzsteuer auf.

Diese differiert meist von der deutschen und muss nicht bezahlt werden. Der Selbstständige setzt die Umsatzsteuer auf der Rechnung auf Null, muss aber seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben. Ein Freiberufler kann auf der Rechnung einfach folgenden Satz angeben: „In Deutschland steuerfreie Leistung gemäß § 3a Nr. 3 und 4 UStG.“

Anerkannt werden müssen übrigens auch elektronische Rechnungen, wenn deren Echtheit und Herkunft gewährleistet werden kann.
Dafür ist eine digitale Signatur nötig.

Buchführung für Selbstständige

Der Buchführung kommt für den Selbstständigen eine besondere Bedeutung zu.
An erster Stelle werden mit ihrer Hilfe Gewinn und Verlust errechnet, wobei alle finanziellen Bewegungen berücksichtigt werden müssen.

Die korrekte Buchführung muss übersichtlich sein, vollständig, ordentlich, zeitgerecht und nachprüfbar. Nachträgliche Änderungen sind nicht erlaubt.


Wichtig ist es daher, sich mit den Grundregeln zur ordnungsgemäßen Buchführung auszukennen. Ist das nicht der Fall, sollte ein Steuerbüro hinzugezogen werden, das erst einmal Licht ins Dunkle bringt und die Buchführung auch übernehmen kann.

Der Selbstständige muss sich aber auch mit anderen Punkten aus der Buchführung befassen, als nur mit der Ermittlung von Verlust und Gewinn.
Es geht um Abschreibungen, um die verschiedenen Arten der Einkünfte, um Steuern und um Abgaben für Arbeitnehmer.

Das Steuergesetz sieht für jeden Punkt eine Regelung vor und schon bei der Anmeldung des Selbstständigen beim Finanzamt erklärt man sich praktisch dazu in der Lage, sämtliche Steuerobliegenheiten anzuerkennen und ordnungsgemäß auszuführen.