Weitere Hinweise zur privaten Krankenversicherung
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- Tarife ambulante Behandlung
- Tarife stationäre Behandlung
- Tarife zahnärztliche Behandlung
- Standardtarif für Selbstständige
- Basistarif für Selbstständige
- Wechselmöglichkeit in Basistarif
- Selbstbeteiligung
Standardtarif für Selbstständige
Im Jahr 1994 wurde der herkömmliche Standardtarif eingeführt und er soll eine soziale Schutzfunktion erfüllen.
Vergleichen Sie hier die Angebote der privaten Krankenversicherungen
Er ist brancheneinheitlich gestaltet und garantiert, dass der Versicherte keinen höheren Beitrag zahlen muss, als der, der in der gesetzlichen Krankenversicherung als Höchstbetrag vereinbart wurde.
Dies wird als Höchstbeitragsgarantie bezeichnet.
Das Ziel dieses Tarifs ist es, die Beiträge auch im Alter moderat halten zu können.
Wer kann in den Standardtarif aufgenommen werden?
Selbstständige, die älter als 65 Jahre sind und eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren in der privaten Krankenversicherung vorzuweisen haben, können in den Standardtarif aufgenommen werden. Hier gilt, dass sie die zehn Jahre lang im Krankenkostenvolltarif aufgenommen gewesen sein müssen.
Selbstständige, die das 55. Lebensjahr vollendet haben sowie Rentner können ebenfalls in den Standardtarif aufgenommen werden, wenn sie ein jährliches Gesamteinkommen haben, das die jährlich neu festgelegte Arbeitsentgelthöchstgrenze nicht überschreitet.
Aufgenommen werden können auch die Personen, die beihilfeberechtigt sind, wobei dies für einen Selbstständigen eher nicht in Frage kommt. Hier gilt dann der beihilfekonforme Standardtarif.
Welche Tarifstufen gibt es im Standardtarif?
Der Standardtarif wird durch zwei Tarifstufen ausgemacht:Zum einen werden die Personen versichert, die keinen Anspruch auf Beihilfe haben, zum anderen diejenigen, die einen solchen besitzen.
Bei einer Berechtigung auf Beihilfe kann nur der Versicherungsschutz abgeschlossen werden, der die restlichen Kosten der Krankenversicherung abdeckt.
Wie gestalten sich die Beiträge im Standardtarif?
Das Besondere am Standardtarif ist die Garantie der Beiträge.Der Beitrag darf den Beitrag, der in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre, nicht übersteigen.
Wer einen beihilfekonformen Standardtarif besitzt, der kann davon ausgehen, dass seine Beiträge zum Beispiel 30 Prozent der gesetzlichen Beiträge nicht übersteigen werden.
Wer als Selbstständiger in den Standardtarif wechselt, sollte wissen, dass seine Altersrückstellungen des bisherigen Tarifs mitgenommen werden können, solange der Wechsel innerhalb des gleichen Unternehmens stattfindet.
Bei einem verheirateten Ehepaar gilt – wenn beide im Standardtarif geführt sind – eine Begrenzung der Beiträge.
Wenn also das gesamte Einkommen des Ehepaares unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, so wird der gesamte Beitrag der Verheirateten auf maximal 150 Prozent des Beitrags begrenzt, der für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage käme.


