Weitere Hinweise zur privaten Krankenversicherung
Dies dürfte Sie als Selbstständiger zum Thema private Krankenversicherung auch noch interessieren:
- Leistung der privaten Krankenkassen
- Tarife ambulante Behandlung
- Tarife stationäre Behandlung
- Tarife zahnärztliche Behandlung
- Standardtarif für Selbstständige
- Basistarif für Selbstständige
- Wechselmöglichkeit in Basistarif
- Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung bei der privaten Krankenversicherung
Immer mehr private Krankenversicherungen setzen auf die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, was unter anderem daran liegt, dass die Beiträge immer weiter steigen, die Versicherten aber nicht gewillt sind, die Kostenexplosion einfach so hinzunehmen.
Vergleichen Sie hier die Angebote der privaten Krankenversicherungen:
Bei der Selbstbeteiligung gibt es verschiedene Systeme.
Diese werden im Folgenden kurz vorgestellt.
Zum Prozentualsystem
Dabei wird mit dem versicherten Selbstständigen vereinbart, dass er einen bestimmten Anteil der Kosten für seine Behandlung selbst trägt. Dieser Anteil wird in Prozent angegeben.
Der Selbstständige unterschreibt dann beispielsweise einen Vertrag, in dem eine Beteiligung von 20 Prozent an den Arzneimitteln vorgesehen ist.
Die Rechnungen, die dann zur Erstattung bei der privaten Krankenversicherung durch den Selbstständigen eingereicht werden, werden abzüglich der jeweiligen 20 Prozent erstattet.
Eine Begrenzung ist hier nicht vereinbart und es können theoretisch beliebig viele Rechnungen im Versicherungsjahr eingereicht werden.
Zum Maximalsystem
Bei dieser Form der Selbstbeteiligung werden die Kosten bis zu einem bestimmten maximalen Satz ersetzt.Die Beiträge können sich im Jahr deutlich reduzieren, wenn zum Beispiel der Höchstsatz von bis zu 5000 Euro, wie es bei neueren Verträgen möglich ist, vereinbart wurde.
Die Selbstbeteiligung muss nicht in allen Tarifen gelten, sondern kann sich zum Beispiel auf den Zahnersatz beschränken.
Die Versicherung trägt dann also nur die Kosten, die über den vereinbarten Selbstbehalt hinaus gehen.
Zum Prozentual-Maximalsystem
Diese Form der Selbstbeteiligung stellt eine Art Mischform der beiden vorgenannten Möglichkeiten dar.
Die Krankenversicherung ersetzt dann nur einen prozentualen Anteil an den Kosten, die für eine Behandlung anfallen und das auch nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Das System funktioniert folgendermaßen:
Es wird zum Beispiel für den Bereich der ambulanten Behandlung eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent angenommen, maximal werden 400 Euro im Jahr durch den Versicherten selbst übernommen.
Er reicht nun seine Rechnungen für die Behandlungen oder Arzneimittel bei der Krankenversicherung zur Erstattung ein und bekommt einen Anteil der Kosten erstattet (maximal 80 Prozent).
Die Krankenversicherung überprüft nun mit jeder Rechnung, ob der maximale Selbstbeteiligungsbetrag schon erreicht wurde. Ist das der Fall, werden weitere Rechnungen voll erstattet.
Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann der Selbstständige enorme Kosten im Jahr einsparen.
Überlegenswert ist diese Verfahrensweise vor allem für diejenigen versicherten Selbstständige, die wissen, dass sie im Jahr eher selten zum Arzt gehen und daher auch nur geringe Kosten für die Behandlung haben.
Wer häufiger einen Arzt aufsucht, für den sollte der Selbstbehalt nicht zu hoch ausfallen und es ist empfehlenswert, das Prozentual-Maximalsystem zu nutzen.


