Informationen über die Rürup-Rente
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Die Rüruprente und Steuern
Die Rürup-Rente kann sich steuerlich sehr günstig für den Selbstständigen auswirken, was wohl auch ein Grund dafür sein dürfte, dass diese Form der Altersvorsorge bei Selbstständigen innerhalb kurzer Zeit doch sehr beliebt geworden ist.
Dabei gibt es aber einiges zu beachten, denn die Beträge, die von der Steuer abgezogen werden können, sind immer noch im Steigen begriffen.
Das heißt, dass im Jahr 2005, als die Rürup-Rente eingeführt wurde, 60 Prozent der Beiträge, die im Jahr eingezahlt wurde, beim Finanzamt geltend gemacht werden konnten.
Im Jahr 2010 sind es schon 70 Prozent gewesen.
Und der Satz steigt weiter und wird sich bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent steigern.
Das bedeutet, dass Jahr für Jahr ein höherer Beitrag von der Steuer abgerechnet und als Sonderausgabe deklariert werden kann.
Ein Steigen ist im Gegensatz dazu aber auch bei den Steuern zu sehen, die auf die ausgezahlte Rente anfallen.
2010 mussten 60 Prozent der ausgezahlten Renten zum persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Ab dem Jahr 2040 werden es 100 Prozent sein.
Gerade ältere Selbstständigen bietet die Rürup-Rente ansehnliche steuerliche Vorteile
Hier liegt auch der Grund, warum ein älterer Versicherter von der Rürup-Rente mehr profitieren kann.
Studien haben sogar ergeben, dass sich die Rürup-Rente im Grunde genommen ohnehin nur für ältere Selbstständige lohnt und das auch nur für den Fall, wenn sie pro Jahr nicht mehr als 2400 Euro für die Krankenversicherung oder andere Vorsorgeaufwendungen ausgeben.
Angerechnet werden müssen diese Beiträge nämlich auch, was wiederum bedeutet, dass der abzugsfähige Betrag sinkt.
Wer nun aber älter ist und vielleicht nur noch fünf Jahre bis zum Eintritt in die Rente hat, der kann bis dahin die Beiträge zum Teil absetzen und muss danach die Auszahlungen in geringerem Maße versteuern.
Rürup-Rente auch für jüngere Selbstständige ein empfehlenswertes Produkt
Wer jünger ist und vielleicht erst 2040 in Rente geht, muss seine Auszahlungen voll versteuern.
Natürlich kann immer noch der Beitrag, der pro Jahr zu entrichten ist, von der Steuer abgezogen werden, aber der Vorteil insgesamt minimiert sich.
Dennoch ist er noch vorhanden, was auch ein Grund ist, dass die Rürup-Rente für einen Selbstständigen schon allein aus steuerlichen Gründen ein empfehlenswertes Produkt ist.


