Informationen über die Rürup-Rente
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Die Produkte der Rüruprente für Selbstständige
Selbstständige haben die Wahl zwischen verschiedenen Produkten, die für die Rürup-Rente in Frage kommen.
So gibt es auf der einen Seite die klassische Rentenversicherung, die als Rürup-Rente abgeschlossen werden kann, auf der anderen Seite die fondsgebundene Versicherung.
Beide haben Vor- und Nachteile.
Die klassische Versicherung ist sehr sicher und wer auf Sicherheit statt auf Risiko setzt, ist mit dem Abschluss einer solchen Versicherung sehr gut beraten.
Die Rendite ist hier allerdings deutlich geringer.
Ein Verlust ist nur dann einzurechnen, wenn der Sparer den Vertrag nicht durchhält.
Ansonsten sind die einmal eingezahlten Beiträge sicher, hinzu kommt die garantierte Verzinsung, die zu Beginn des Vertrags festgelegt wird.
Fondsgebundene Produkte der Riester-Rente haben höheres Risiko, aber bessere Rendite
Bei einer fondsgebundenen Versicherung hingegen ist das Risiko deutlich höher.
Niemand kann vorab sagen, wie sich ein Fonds entwickeln wird.
Daher sind solche Verträge am ehesten für diejenigen Sparer geeignet, die sehr risikobewusst sind.
Diese Art der Versicherung ist zudem mit hohen Kosten verbunden, daher ist der Rürup-Sparplan die empfehlenswertere Alternative.
Verluste sind bei einer Rürup-Rente, die auf Fonds aufbaut, generell möglich und es gibt keine Garantie dafür, dass die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben.
Auch die garantierte Verzinsung ist bei diesem Produkt nicht vorgesehen.
Bei der fondsgebundenen Versicherung ist häufig der Rentenfaktor nicht vertraglich vereinbart, sondern wird erst zu Beginn der Auszahlungsphase festgelegt.
Dies wiederum birgt aber für den Versicherten ein zusätzliches Risiko, denn der Rentenfaktor ist die Basis für die Berechnung der Rente.
Wird dieser Faktor nun zum Vertragsschluss festgelegt, so weiß der Versicherte immerhin, mit welcher Höhe der Rente er rechnen kann. Bei einer fondsgebundenen Versicherung ist diese Festlegung jedoch nicht möglich.
Hinterbliebenen-Rente mit der Versicherung vereinbaren
Für den Schutz der Hinterbliebenen sollte der Versicherte ebenfalls einiges tun. So kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden, die aber die am Ende ausgezahlte Rente deutlich mindert. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Mindestrentenzeit.Stirbt der Versicherte kurz nach Eintritt in die Rente, so bekommen die Hinterbliebenen die Rente bis zum vereinbarten Zeitraum weiter ausgezahlt.
Günstiger, als die eben erwähnte Hinterbliebenenrente ist die Vereinbarung in den Vertrag aufzunehmen, dass die Hinterbliebenen im Todesfalle die eingezahlten Beiträge zurückerhalten.
Dann nämlich wird die Rente um einen geringeren Betrag gemindert.


