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Einen Mitarbeiter für das Unternehmen einstellen


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Praktikant als Selbstständiger einstellen


Als selbstständiger Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, einen Praktikanten zu beschäftigen.

Dies hat viele Vorteile:
Oftmals sind Praktikanten nicht einmal schlechtere Mitarbeiter, nur, weil sie noch nicht fertig ausgebildet sind.

Sie sind aber günstiger in der Anstellung.
Nun soll das nicht heißen, dass ein Praktikant eine billige Arbeitskraft darstellen soll, es ist vielmehr so, dass der Praktikant eine wertvolle Unterstützung sein kann und sich aus der Beschäftigung die Möglichkeit einer späteren Zusammenarbeit ergeben kann.

Unverbindlich kann getestet werden, ob der Praktikant als Mitarbeiter in Frage kommen kann oder nicht.
Das ist vor allem durch das so genannte Schnupperpraktikum möglich.

Vorschriften bei der Einstellung eines Praktikanten beachten

Praktikant einstellenBeschäftigen Sie einen Praktikanten als Selbstständiger, so gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der Sozialversicherung.

Erst einmal gilt, dass Sie für den Praktikanten keine Beiträge abführen müssen.

Es kann aber sein, dass die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden.

Wird ein Vor- oder Nachpraktikant eingestellt, so müssen die Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung vom Arbeitgeber allein getragen werden, wenn der monatliche Lohn 325 Euro nicht übersteigt.

Dabei werden die üblichen Beitragssätze zu Grunde gelegt.

Die Vorschriften, die bei Minijobs zur Anwendung kommen, gelten hier nicht.
Das ist auch der Fall, wenn das Gehalt die genannte Grenze übersteigt.
Dann muss allerdings der Praktikant selbst die andere Hälfte der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung tragen.


Einen Problemfall stellt das Scheinpraktikum dar

Dabei arbeiten die eingestellten Praktikanten richtig im Betrieb mit und es entstehen dadurch richtige Arbeitsverhältnisse.

Diese sind allerdings verschleiert. Ein solcher Scheinpraktikant kann im schlimmsten Fall zum Arbeitsgericht gehen und Sie verklagen.

Er kann hier geltend machen, dass Sie ihn eigentlich bezahlen müssten und Sie müssen ihm das angemessene Gehalt nachzahlen. Ein solches Scheinpraktikum kann übrigens nur beendet werden, wenn eine Kündigung ordnungsgemäß ausgesprochen wurde.

Der Scheinpraktikant kann Ihnen also sogar noch eine Kündigungsschutzklage bescheren. Wie und an wen Praktikumsplätze vergeben werden, sollte also genau ausgewählt werden.

Empfehlenswert ist es, dass in jedem Fall ein Vertrag mit dem Praktikanten geschlossen wird, in dem steht, als was der Praktikant in das Unternehmen aufgenommen wird.

Unterschiede ergeben sich hinsichtlich des Schnupper-, das Vor- und Nachpraktikums und in Bezug auf den Status als Diplomand.

Informationen und Tipps zum Praktikum

Viele Studenten und Schüler suchen im Internet nach Informationen über ein geeignetes Praktikum in ihrem zukünftigen Beruf.

Wir möchten an dieser Stelle auf die Website "Praktikum Übesetzen" hinweisen.
Hier gibt es Tipps und Hinweise zu Praktikumsplätzen, Dauer des Praktikums, Praktikumsvergütung für angehende Übersetzer und Dolmetscher.