Weitere Hinweise zur privaten Krankenversicherung

Dies dürfte Sie als Selbstständiger zum Thema private Krankenversicherung auch noch interessieren:
- Leistung der privaten Krankenkassen
- Tarife ambulante Behandlung
- Tarife stationäre Behandlung
- Tarife zahnärztliche Behandlung
- Standardtarif für Selbstständige
- Basistarif für Selbstständige
- Wechselmöglichkeit in Basistarif
- Selbstbeteiligung

 

 

 

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenkassen werden in drei verschiedene Bereiche geteilt.

Vergleichen Sie hier die Leistungen der privaten Krankenversicherungen


Da gibt es auf der einen Seite den Tarif für die ambulante Behandlung, dann den Tarif für die stationäre Heilbehandlung und zuletzt den Tarif für die zahnärztliche Behandlung.

Tritt der Versicherungsfall ein, so werden die Leistungen gewährt, die im Vertrag vereinbart wurden.

Das heißt, wenn Kosten höher ausfallen oder andere Behandlungen durchgeführt werden, als sie vertraglich vereinbart wurden, kann die Krankenkasse die Leistung verweigern.

Nicht nur die tatsächlichen Heilbehandlungen werden im Vertrag festgelegt, sondern auch weitere Leistungen.

Das heißt, wenn Sie sich als Selbstständiger in der privaten Krankenkasse versichern lassen möchten, so müssen Sie sich für die Leistungen entscheiden, die versichert werden sollen.
Wird eine Behandlung nötig, die nicht im Vertrag vereinbart wurde, so müssen Sie für die entstehenden Kosten selbst aufkommen.


Die Kosten in der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem gewählten Tarif und den zugehörigen Bedingungen.

Die drei genannten Tarife schließen unterschiedliche Leistungen ein.

Die Leistungen der privaten Krankenkassen gelten übrigens immer nur für das versicherte Mitglied selbst.

Eine Familienversicherung, wie sie von der gesetzlichen Krankenkasse bekannt ist, ist hier nicht möglich.


Das heißt, dass Eltern ihre Kinder als eigenständige Mitglieder versichern lassen müssen – und folglich auch den entsprechenden Beitrag für sie tragen.