Ausfüllhilfe zum Fragebogen


Bei der Existenzgründung müssen Sie über eine Formular Angaben beim Finanzamt machen.
Mit den folgenden Artikeln möchte wir Ihnen eine Ausfüllhilfe zum Formular "Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung" geben:
- Angaben zur gewerblichen Tätigkeit
- Angaben zur Steuer-Vorauszahlungen
- Angaben zu Mitarbeiter / Lohnsteuer
- Anmeldung der Umsatzsteuer
- Vorsteuer und Umsatzsteuer
- der Gewinn des Selbstständigen
- Abzug der Vorsteuer vorteilhaft
- Kleinunternehmerregelung

 

Krankenversicherung geklärt?

Selbstständige haben die Wahl zwischen der privaten und gesetzliche Krankenversicherung.
Lassen Sie sich hier beraten:


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Der Gewinn des Selbstständigen

Geht es um den Gewinn, so scheiden sich die Geister.
Der eine Selbstständige ist froh, wenn am Ende des Monats kein Minus auf seinem Konto erscheint und nennt das schon einen Gewinn.

Der andere hingegen sieht den Gewinn erst, wenn damit neue Investitionen getätigt werden können.

Die Spanne, in der die einzelnen Gewerbetreibenden einen Gewinn ansetzen, ist also recht groß.

Rein steuerrechtlich gesehen gibt es dabei keinen Spielraum.

Der Gewinn ist der Betrag, der nach dem Abzug aller Ausgaben noch übrig ist.

Dabei dürfen natürlich von den Einnahmen auch nur die betrieblich notwendigen Ausgaben abgerechnet werden.

Ausgaben für die eigene Person des Unternehmers – und sei es seine Krankenversicherung – werden nicht berücksichtigt.

Dabei kann der Unternehmer aus verschiedenen „Quellen“ Einnahmen haben, die bei der Ermittlung des Gewinns aber alle eine Rolle spielen.


Der Gewinn aus steuerlicher Sicht

Im Einkommenssteuergesetz wird nämlich zwischen sieben verschiedenen Arten der Einkünfte unterschieden.

Es gibt die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus dem Gewerbebetrieb (wohl die relevanteste Einkommensart für den Selbstständigen), die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit (ebenfalls sehr relevant), die Einkünfte aus der Verpachtung und Vermietung, aus Kapitalvermögen und aus nichtselbstständiger Arbeit.

Zuletzt werden noch die sonstigen Einkünfte gerechnet.

Für den Selbstständigen werden sich die Einkünfte auf verschiedene Bereiche beschränken, die relevant sind.

Aus allen Einkünften kann dann errechnet werden, wie hoch die Gesamteinnahmen des Unternehmens sind. Davon müssen die betriebsrelevanten Ausgaben abgezogen werden. Nun ergibt sich der Gewinn. Allerdings muss der Gewinn so noch nicht versteuert werden, denn von ihm dürfen die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen noch vorher abgezogen werden.

Das heißt, hier kann der Selbstständige nun seine Krankenversicherung oder die Haftpflichtversicherung ansetzen und so den Gewinn, der versteuert werden muss, schmälern.

Am Ende ergibt sich eine Summe, die geringer als der tatsächliche Unternehmensgewinn ist, und die bei der Abrechnung am Ende des Jahres versteuert werden muss.

Der persönliche Gewinn ist also das, was am Ende übrig bleibt.
Der unternehmerische Gewinn ist die Summe, die vor Abzug der Sonderausgaben auf dem Papier stand.