Anmeldung eines Gewerbe

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Gewerbe anmelden

Mit dem Zeitpunkt der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit muss auch deren Anmeldung gegenüber dem Gewerbeamt erfolgen.
Dazu wird der so genannte Gewerbeschein beantragt.



Beantragt wird bei der Anmeldung der Gewerbeschein.
Wird dieser ausgestellt, so wird das Gewerbe allen Behörden und anderen zuständigen Stellen gegenüber angezeigt.

In erster Linie ist eine solche Behörde das Finanzamt, aber auch die Handwerkskammer kann in Frage kommen.

Das Gewerbeamt muss aber nicht immer persönlich aufgesucht werden, damit die Anmeldung vorgenommen werden kann.

Teilweise ist es auch möglich, einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung des Gewerbescheins zu stellen, was aber von der Art des Gewerbes abhängig ist.

Alle Unterlagen, die dann benötigt werden, müssen in Kopie dem Antrag beigelegt werden.

Immer mehr Gewerbeämter verzichten ohnehin auf das persönliche Aufsuchen durch den Gewerbetreibenden und bieten die nötigen Formulare online an.

Allerdings ist eine vollständige Rücksendung online kaum möglich, denn die Gewerbeanmeldung muss persönlich unterschrieben worden sein.


Die Beantragung selbst muss aber durch den Gewerbetreibenden persönlich vorgenommen werden.
Bei einer Personengesellschaft kann ein Geschäftsführer oder ein geschäftsführender Gesellschafter die Aufgabe der Anmeldung des Gewerbes übernehmen. Bei einer Kapitalgesellschaft wird die Anmeldung durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer möglich.

Für einige Gewerbe ist eine Erlaubnis nötig, die ebenfalls beantragt werden muss. So etwa beim Gaststättengewerbe.

Die Erlaubnis wird beim zuständigen Ordnungsamt eingeholt, erst dann kann die Gewerbeanmeldung erfolgen.
Die Zuständigkeit des jeweiligen Ordnungsamtes richtet sich nach dem Ort, an dem die zukünftige Gaststätte oder das Hotel eröffnet werden sollen.

Der Antrag beim Ordnungsamt muss förmlich sein. Die nötigen Anträge werden mittlerweile von vielen Ordnungsämtern online bereitgestellt.