Gewerbe mit besonderer Rechtsgrundlagen

Für einige Gewerbe kommen besonderes Rechtsgrundlagen zur Geltung.


Finanzdienstleister

Sie müssen sich an das Gesetz zur Regelung der Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzvermittler halten.

Bewachungsgewerbe

In der Branche ist die rechtliche Grundlage die BewachV, die Verordnung über das Bewachungsgewerbe. Hier sind bestimmte Qualifizierungen und die Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Erlaubnis zur Führung des Gewerbes.

Makler und Baugewerbe

In der Makler- und BauträgerVO, der Verordnung über die Pflichten der Makler, Anlage- und Darlehensvermittler, der Baubetreuer und Bauträger, sind die rechtlichen Angelegenheiten für die Ausübung der Unternehmung geregelt.

Gaststättengewerbe

Das Gaststättengesetz ist hier die rechtliche Grundlage und ist bindend für alle Gründungen im Gaststätten- und Hotelbereich.
Hier hinein fallen auch Schankerlaubnis, Erlaubnis für die Speisewirtschaft sowie den Betrieb von Trinkhallen und Beherbergungsunternehmen.

Sofern der Beherbergungsbetrieb nicht mehr als acht Gäste gleichzeitig aufnehmen kann, ist er aber erlaubsnisfrei. Hier muss nur ein Nachweis über die Tauglichkeit durch einen Kursus bei der IHK erbracht werden.

Verkehrsgewerbe

Das Verkehrsgewerbe ist erlaubnispflichtig. Hier ist die Grundlage das Personenbeförderungsgesetz, auch das Güterkraftverkehrsgesetz kann zum Einsatz kommen.
Die Personen müssen fachlich geeignet sein und einen gültigen Führerschein nachweisen können.


Der Gewerbetreibende muss sich mit diesen Richtlinien vertraut machen.
Bei etwaigen Streitigkeiten wird immer darauf zurückgegriffen.

In den Regelungen stehen die Voraussetzungen für das Führen des Gewerbes, ebenso, wie die Kriterien, die eingehalten werden müssen, damit alles rechtmäßig vonstatten gehen kann.