Elterngeld und Elternzeit
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Für viele Menschen stellt sich während der Elternzeit die Frage, wie sie ihren Lebensunterhalt eigentlich finanzieren sollen.
Sicher, das Elterngeld wird gezahlt, ersetzt aber eben nicht das frühere Einkommen.
Dafür sind die Kosten gestiegen.
Schnell ist so der Plan gefasst, sich nebenberuflich selbstständig zu machen.
Wichtig ist, dass hierfür die Erlaubnis des Arbeitgebers eingeholt werden muss, wenn vorher in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet wurde.
Das nebenberuflich verdiente Geld kann dann für die Aufstockung des staatlichen Zuschusses verwendet werden.
Allerdings sollte beachtet werden, dass die Einnahmen beziehungsweise der Gewinn, der durch die selbstständige Tätigkeit erzielt wird, auf den Zuschuss angerechnet wird.
Das heißt, es muss zum einen beides versteuert werden, zum anderen verringert sich das Elterngeld.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass eine Einnahme, die eigentlich aus der Zeit vor der Geburt des Kindes stammt, aber erst nach der Geburt gezahlt wird, ebenfalls auf das Elterngeld angerechnet wird.
Die Einnahmen der Selbstständigen sollte gut im Vorab geplant werden
Ein hoher Gewinn als Selbständiger in den zwölf Monaten vor der Geburt erhöht das Elterngeld, ein hoher Gewinn nach der Entbindung verringert den Zuschuss.Der Gewinn, der nach Beendigung der Elternzeit auf dem Konto des Selbstständigen eingeht, verringert das Elterngeld allerdings nicht.
Grundsätzlich darf jeder, der sich in der Elternzeit befindet, bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und hat immer noch Anspruch auf Elterngeld.
Wer eine längere Arbeitszeit vorweist, bekommt kein Elterngeld mehr, denn dann wird nicht mehr davon ausgegangen, dass eine berufliche Auszeit genommen wird um den Nachwuchs zu erziehen.
Wie berechnet sich das Elterngeld bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?
Es wird vom Einkommen vor der Geburt ausgegangen, das sind zum Beispiel 2000 Euro pro Monat.Nach der Geburt wird sich das Einkommen auf 1000 Euro beschränken.
Nun wird die Differenz von 2000 und 1000 gezogen, das sind 1000 Euro.
Davon werden 65 Prozent als Elterngeld gezahlt. Wer nichts hinzuverdient, bei dem werden die 65 Prozent von der ursprünglichen Summe – in unserem Beispiel die 2000 Euro – berechnet.
Teilweise ist es also nicht wirklich lohnend, nebenberuflich selbstständig tätig zu sein, allerdings kann es für jemanden, der bereits vor der Elternzeit selbstständig gearbeitet hat, wichtig sein, den Kundenstamm weiter zu bedienen und sich somit einen guten Start für die Zeit nach der Elternzeit zu sichern.


