Beiträge zur Buchführung
Zum Thema Buchführung für Selbstständige könnten diese Beiträge auch interessant sein:- Richtiges Sammeln der Belege
- Hilfe bei der Buchführung
- Buchhaltungs-Software
- Online-Buchhaltungsprogramme
- Fahrtenbuch Programme
Wir listen hier für Sie als Freiberufler einige ausgewählte Buchhaltungsbüros auf:
Hannover
Gronen Bürodienstleistungen GbR
30826 Garbsen-Hannover
Frankfurt
Officeservice Fink
65795 Hattersheim
München
Mayers Büro
80335 München
Leipzig
TP Buchhaltungsbüro
04349 Leipzig
Gerne nehmen wir auch Ihr Buchhaltungsbüro hier auf.
Unsere Buchempfehlung
Dieser Ratgeber führt Sie in die Grundlagen der Buchführung ein. Sie erfahren alles zur Einnahme-Überschuss-Rechnung und zur Gewinn- und Verlustrechnung.Zudem:
Wie Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und dem Finanzamt effizient gestalten.

Crashkurs Buchführung für Selbstständige
WISO-Software

Ihre Einnahmen und Ausgaben Ihres Betriebes als Selbstständiger erfassen Sie bequem über Kassenbuch und Bankkonto.
Mit wenigen Mausklicks ist alles korrekt und schnell verbucht. Monatlich oder quartalsweise will das Finanzamt eine Aufstellung über Umsatz- bzw. Vorsteuer von Ihnen haben. Auch dabei hilft die WISO-Software.
Über die integrierte Elster-Schnittstelle können Sie die Daten direkt ans Finanzamt übermitteln.
WISO EÜR & Kasse 2010 (Einnahme- Überschuss-Rechnung)
Buchführung für Selbstständige
Eigentlich kommt die Bezeichnung Buchführung aus der Zeit, in der die Kassen- und Kontobewegungen noch mit der Hand aufgezeichnet wurden.
Das ist heute schon längst nicht mehr so, meist wird für die Buchführung eine Software benutzt.
Wer als Selbstständiger allerdings nur recht wenige Kontobewegungen registrieren muss, wird vielleicht noch auf die gute, alte Variante des Schreibens per Hand zurückgreifen.
Zur Buchführung gehören auch Aufzeichnungen des Fahrtenbuchs, was sicherlich von vielen Selbstständigen genutzt wird.
Die Buchführung erlaubt auf den ersten Blick eine Beurteilung, ob die Lage für das Unternehmen gut oder schlecht ist.
Der Stand der Betriebsausgaben wird dargestellt, ebenso sind die Einnahmen deutlich zu erkennen.
Dabei ist die Buchführung keine Sache auf freiwilliger Basis, sondern sie wird vom Finanzamt verlangt.
Es kann davon ausgegangen werden, dass Selbstständigen etwa alle drei Jahre eine Überprüfung durch das Finanzamt droht.
Das muss nicht sein, kann aber.
Dann muss offen gelegt werden, welche finanziellen Bewegungen auf dem Geschäftskonto in den letzten Jahren gewesen sind, was anhand der Bücher geschieht.
Auch nach der jährlichen Steuererklärung kann das Finanzamt Einsicht in die Bücher verlangen.
Nachzahlungen und Säumniszuschläge vermeiden
Stellt es dann fest, dass diese nicht ordnungsgemäß geführt wurden, drohen dem Selbstständigen ungünstige Steuerschätzungen oder sogar Nachzahlungen.Auch Säumniszuschläge werden häufig erhoben.
Wer als Selbstständiger eine größere Investition plant und dafür die Unterstützung der Bank durch einen Kredit benötigt, wird ebenfalls Einsicht in seine ordnungsgemäß geführten Bücher geben müssen.
Die Bank kann sich so einen Einblick über die finanzielle Situation des Unternehmens verschaffen und im Folgenden einschätzen, ob der Selbstständige in der Lage sein wird, das geliehene Geld wie vorgesehen zurückzuzahlen.
Die Aufgabe der Buchführung ist es also, einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens zu ermöglichen und sie stellt eine Hilfe bei der Bilanzierung am Jahresende dar.
Mit der Buchhaltung wird zum einen die Gewinnermittlung ermöglicht, zum anderen kann ermittelt werden, welcher Bereich des Gewerbes am einträglichsten ist oder wo zu viel Zeit investiert wird.
So zeigt sich auch, ob an einer Stelle höhere Einnahmen zu holen sein könnten oder ob die Richtung etwas korrigiert werden muss.
Es kann eine Statistik dafür eingebracht werden. Außerdem ist es möglich, mit Hilfe der Bücher eine Voraussage über die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des eigenen Unternehmens zu treffen.
Kriterien der Buchführung
Die Buchführung muss verschiedene Kriterien erfüllen, damit sie auch seitens des Finanzamts als ordnungsgemäß eingestuft wird.Das sind im Einzelnen:
- Die Buchhaltung muss es einem unwissenden Dritten ermöglichen, sich einen Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens zu verschaffen. Dafür wird eine angemessene Zeit eingeräumt. Die Buchführung muss dementsprechend ordentlich und vollständig sein. Jeder Vorfall wird eingetragen.
- Die einzelnen Buchungs- und Geschäftsvorfälle müssen richtig eingeordnet werden, das heißt, sie müssen in sachlicher und zeitlicher Abfolge richtig geordnet sein.
- Änderungen im Nachhinein sind nicht erlaubt, die Buchführung muss so gestaltet sein, dass nachträgliche Änderungen gar nicht möglich sind und wenn sie durchgeführt werden, offensichtlich werden.
- Die Rechnungen und Quittungen, die vergeben werden, müssen fortlaufend nummeriert sein.
Die Nummern müssen nicht bei null anfangen, aber sie müssen eine erkennbare Ziffern- oder Buchstabenabfolge haben, die aufeinander aufbaut.


