Weitere Hinweise zur privaten Krankenversicherung

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- Tarife ambulante Behandlung
- Tarife stationäre Behandlung
- Tarife zahnärztliche Behandlung
- Standardtarif für Selbstständige
- Basistarif für Selbstständige
- Wechselmöglichkeit in Basistarif
- Selbstbeteiligung

 

 

 

Basistarif für Selbstständige

Seit neuester Rechtsprechung sind die privaten Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, den Basistarif jedem Selbstständigen anzubieten.

Vergleichen Sie hier die Angebote der privaten Krankenversicherungen



Auch wenn der Selbstständige in einem anderen Tarif abgelehnt werden kann, im Basistarif ist das nicht möglich.

Er muss so angeboten werden, dass er eine 100prozentige Absicherung erfüllt und auch beihilfekonform ist.

Außerdem darf der Basistarif nicht einheitlich geregelt sein, sondern muss in verschiedenen Varianten, so zum Beispiel für Jugendliche, angeboten werden.

Bis zum 21. Lebensjahr werden dann beispielweise keine Altersrückstellungen gebildet.
Der Basistarif gilt als substitutive Krankenversicherung in seiner Funktion als Krankenkostenvollversicherung.

Wer muss in den Basistarif aufgenommen werden?

Jeder, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung als Mitglied geführt ist, muss in den Basistarif aufgenommen werden.

Dies musste im Zeitraum zwischen dem 01. Januar bis zum 30. Juni 2009 innerhalb von sechs Monaten geschehen. Der Sechsmonatszeitraum gilt auch für diejenigen, die als freiwilliges Mitglied geführt sind.
Hier ist das SGB V mit den vorgesehenen Wechselmöglichkeiten ausschlaggebend.


Aufgenommen werden müssen in den Basistarif auch die Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, die aber ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Wichtig ist, dass diese Personen keinen Anspruch auf Leistungen der Asylbewerberhilfe haben dürfen und dass sie keine Empfänger von Sozialleistungen sind. Zudem dürfen die Personen keine Krankenversicherung bei einem anderen Unternehmen haben.

Hat die antragstellende Person einen Anspruch auf Beihilfe und benötigt einen zusätzlichen Versicherungsschutz, so muss sie in den Basistarif aufgenommen werden.


Generell haben alle Personen Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif, die nach dem 31. Dezember 2008 eine Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen haben.

Welche Besonderheiten gibt es beim Basistarif?

Für die Versicherungen besteht die Pflicht zur Aufnahme des Selbstständigen in den Basistarif.

Diese Pflicht besteht nur in den Fällen nicht, wenn der Selbstständige schon bei einer anderen Versicherung versichert war und der Vertrag angefochten wurde, was aufgrund arglistiger Täuschung oder einer widerrechtlichen Drohung der Fall gewesen sein kann.

Auch, wenn der Versicherer dem Selbstständigen nachweisen konnte, dass dieser seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und die Aufnahmepflicht für das neue Versicherungsunternehmen besteht nicht.

Für den Basistarif gilt, dass dieser keine Zuschläge für bestimmte Risiken oder Ausschlüsse von Leistungen beinhaltet.

Es können Wartezeiten vereinbart werden, wobei hier auch Zeiten angerechnet werden können, die bereits in einer privaten Krankheitskostenversicherung zurückgelegt wurden.



Möglich ist, dass auch für die Aufnahme in den Basistarif eine Risikoprüfung vorgenommen wird, die als Basis für den Risikoausgleich sowie für den Wechsel vom Basis- in den Normaltarif dient. Neben dem Basistarif können weitere Zusatzleistungen abgeschlossen werden, was bei dem normalen Standardtarif nicht möglich ist.