Ausfüllhilfe zum Fragebogen


Bei der Existenzgründung müssen Sie über eine Formular Angaben beim Finanzamt machen.
Mit den folgenden Artikeln möchte wir Ihnen eine Ausfüllhilfe zum Formular "Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung" geben:
- Angaben zur gewerblichen Tätigkeit
- Angaben zur Steuer-Vorauszahlungen
- Angaben zu Mitarbeiter / Lohnsteuer
- Anmeldung der Umsatzsteuer
- Vorsteuer und Umsatzsteuer
- der Gewinn des Selbstständigen
- Abzug der Vorsteuer vorteilhaft
- Kleinunternehmerregelung

 

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Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Nicht nur die Lohnsteuer muss vom Selbstständigen beim Finanzamt angemeldet werden, sondern auch die Umsatzsteuer. Wieder gilt, dass der zehnte Tag des Anmeldezeitraums als Frist dafür gilt.

Übermittelt wird die Umsatzsteuer elektronisch, das ist einfach, schnell und sicher. Wer dies nicht möchte, kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch per unterschriebenem Formular auf dem Postweg vornehmen.

Im Jahr der Gründung des Gewerbes gilt der Monat der Gründung als Termin für die Voranmeldung, später dann wird der Termin neu festgesetzt. Dafür wird die Umsatzsteuerschuld des vergangenen Geschäftsjahres zu Grunde gelegt.

Wer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllt, kommt auch an die Stelle, an der nach der Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gefragt wird.

Der Selbstständige sollte hier ein „Ja“ ankreuzen. Dann bekommt er diese Nummer vom Finanzamt gestellt und kann sie fortan auf seinen Rechnungen ausweisen.

Formular: Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer




Wenn er nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte, ist er sogar auf diese Nummer angewiesen. Sie muss dann auf den Rechnungen stehen, damit diese überhaupt rechtsgültig sind.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Auslands-Geschäfte

Zudem wird eine besondere Umsatzsteuernummer vergeben, wenn Geschäfte mit dem Ausland geplant sind.

Hier kann der Selbstständige diese sich auch dann geben lassen, wenn es momentan noch nicht nach Auslandsgeschäften aussieht.
Natürlich kann diese Nummer auch noch später beantragt werden.

Diese internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist an das Unternehmen gebunden.
Daher muss sie auch angegeben werden, wenn es sich um die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens handelt.

Unbedingt Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen

Es kann ein Antrag auf die so genannte Dauerfristverlängerung gestellt werden.
Dabei handelt es sich um eine Fristverlängerung für die Anmeldung der Umsatzsteuer.

Soll davon Gebrauch gemacht werden, so wird in der Regel als Auflage erteilt, 1/11 der Umsatzsteuer des Vorjahres einmalig zu entrichten.

Damit wird praktisch der Monat überbrückt, in dem die Anmeldung der Umsatzsteuer nachträglich vorgenommen wird.
Allerdings gilt die Dauerfristverlängerung nicht für die jährliche Umsatzsteuererklärung. Wenn diese fällig ist, muss sie auch zum jeweiligen Termin abgegeben werden, hier gibt es keinen Aufschub.