Ausfüllhilfe zum Fragebogen
Bei der Existenzgründung müssen Sie über eine Formular Angaben beim Finanzamt machen.
Mit den folgenden Artikeln möchte wir Ihnen eine Ausfüllhilfe zum Formular "Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung" geben:
- Angaben zur gewerblichen Tätigkeit
- Angaben zur Steuer-Vorauszahlungen
- Angaben zu Mitarbeiter / Lohnsteuer
- Anmeldung der Umsatzsteuer
- Vorsteuer und Umsatzsteuer
- der Gewinn des Selbstständigen
- Abzug der Vorsteuer vorteilhaft
- Kleinunternehmerregelung
Krankenversicherung geklärt?
Selbstständige haben die Wahl zwischen der privaten und gesetzliche Krankenversicherung.
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Angaben zur gewerblichen / selbstständigen Tätigkeit
Nachdem die allgemeinen Angaben im Formular abgehandelt wurden, geht es zur Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit.
Es geht dabei um den eigentlichen Inhalt der selbstständigen Tätigkeit und um den Umfang.
Mit welchem zeitlichen Aufwand soll das Gewerbe betrieben werden?
Anhand dieser Angaben wird festgelegt, ob es sich um eine hauptberufliche oder eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt.
Angegeben wird in dem Zuge auch der Name des Unternehmens.
Formular: Angaben zur selbstständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit

Firmennamen festlegen
Hier sollte sich der Selbstständige bzw. Gewerbetreibende einen Namen überlegen, der später auch wirklich so geführt werden soll, es darf also kein Witzname sein oder der Name eines bereits bestehenden Unternehmens.Der Name des Inhabers kann hier ebenfalls mit angegeben werden, das ist im Sinne der eindeutigen Zuordnung sogar zu empfehlen.
Genannt wird an der Stelle auch die Adresse des Unternehmens.
Soll es in mehreren Filialen eröffnet werden? Dann ist es erforderlich, alle Anschriften der Betriebsstätten anzugeben.
Für die Berechnung der Steuern ist es wichtig, ob es sich dabei um eigene oder gemietete Räume handelt, denn die Miete würde eine Betriebsausgabe darstellen. Um dies zu belegen, wird eine Kopie des Mietvertrags gefordert.
Wer ein Gewerbe eröffnet, wird vielleicht erst einmal alle Tätigkeiten in Personalunion ausüben. Es kann aber auch sein, dass ein Geschäftsführer eingesetzt werden soll, der mit den wichtigsten Aufgaben im Unternehmen betraut wird.
Dem Finanzamt gegenüber muss nun die Adresse des Geschäftsführers bekannt gegeben werden.
Übernahme eines Unternehmens
Handelt es sich bei der Eröffnung des Unternehmens nicht um eine Neugründung, sondern um eine Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens, so muss der Selbstständige die alte Steuernummer mit angeben.Damit ist sichergestellt, dass das Unternehmen eindeutig zugeordnet werden kann.
Auch bei einer Umwandlung oder einer Verlegung des Unternehmens muss dies kund getan werden und es müssen Belege darüber dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beigelegt werden.
Insgesamt ist das Ausfüllen des Fragebogens also recht umfangreich und erfordert eine genaue Beschreibung der geplanten Tätigkeiten des Selbstständigen.
Das hat aber wiederum den Vorteil, dass hier schon kurz und knapp zusammengefasst wird, worum es bei dem Gewerbe eigentlich gehen soll – sehr zum Vorteil vieler, die sich einfach sagen „Ich mache mich mal selbstständig, weil sich sonst nichts bietet“.
Sie sind gezwungen, sich über das Gewerbe Gedanken zu machen, andernfalls wird es von Seiten des Finanzamtes gar nicht erst anerkannt.



